Donnerstag, 6. April 2017

Das kleine Buch vom Deutschen Heere




      unter : 7. Ersatzwesen

1.Allgemeines über Wehrpflicht.

Jeder Deutsche ist, sofern er körperlich und geistig tauglich  und moralisch nicht
unwürdig ist, vom vollendeten 17.bis zum vollendeten 45. Lebensjahr wehr-
pflichtig. Befreit von dieser Verpflichtung sind nur die Mitglieder der regieren-
den und einiger anderer Häuser.
Jeder Wehrpflichtige kann vom 20. bis zum 39. Lebensjahre zum Dienst im Heer
oder in der Marine herangezogen werden.
Die Verpflichtung zum Dienst in der Armee oder Marine zerfällt:
 Regimenter und selbständige Bataillone.- Dienstpflicht,
      1. in die aktive Dienstpflicht,
      2. in die Reservepflicht bzw.Marinereservepflicht,
      3. in die Landwehrpflicht bzw. Seewehrpflicht, oder
      4. in die Ersatz-Reserve-Pflicht oder Marine-Ersatz-Reserve-Pflicht.
Diejenigen Wehrpflichtige, welche von der vorstehend unter 1-4 angegebenen
Verpflichtung nicht betroffen werden, gehören dem Landsturm an.

                                                                    Der Rekrut

2.Aktive Dienstpflicht.

Dieselbe besteht in dem Dienst mit der Waffe oder in solchen militärischen
Dienstleistungen, welche dem bürgerlichen Berufe der Betreffenden entspechen
(Apotheker, Ökonomiehandwerker, Krankenwärter  u.s.w.)
  Die aktive Dienstzeit dauert zur Zeit:
         bei der Kavallerie und reitenden Artillerie     3 Jahre
         bei dem Train teils 1 Jahr , teils                      2 Jahre
         bei de übrigen Truppen                                   2 Jahre
         bei der Marine                                                 3 Jahre
         Ökonomiehandwerker, Krankenwärter u.s.w. diene 2 Jahre,
         aktive Krankenwärter können ausnahmsweise bereits nach einjähriger
         aktiver Dienstzeit zur Reserve beurlaubt werden.
         Junge Leute, welche einen bestimmten Bildungsgrad nachweisen, sich
         selbst bekleiden und unterhalten wollen, erhalten die Berechtigung zum
         einjährig-freiwilligen Dienst.
         Ärzten und Tierärzten ist es freigestellt, nach halbjähriger Dienstzeit mit
         der Waffe im zweiten Halbjahr als Einjährig-freiwillige Ärzte b.z.w. Ein-
         jährig-freiwillige Unterroßärzte ihre aktiven Dienstpflicht zu genügen.
         Zum einj.-freiw. Dienst berechtigte Apotheker, Apothekergehilfen u.s.w.
         können ihre Militärpflicht in einer Militär-Apotheke  genügen.
                    ( Marine lasse ich hier aus. )

        Volksschullehrer und Kandidaten des Volksschulamts werden nach einjähri-
        ger aktiver Dienstzeit bei einem Infanterie-Regiment zur Reserve beurlaubt.
        Diejenigen Volksschullehrer u.s.w. , welche sich selbst bekleiden und ver-
        pflegen wollen, können als Einjähriger-Freiwilliger ihre Dienstpflicht ge-
        nügen. Es finden dann alle über " Einjährig-Freiwillige" gegebene Bestim-
        mung auf sie Anwendung.
        Die zu 3 jährigem Dienst verpflichteten Mannschaften können ausnahms-
        weise nach 2 jähriger aktiver Dienstzeit zur Disposition ihres Truppenteils
        entlassen werden (Dispositionsurlauber) , umgekehrt können die zu 2 jähri-
        ger aktiver Dienstzeit Verpflichteten bei notwendigen Verstärkungen noch
        im dritten Jahre  eine Zeit lang im aktiven Dienste zurückbehalten werden.
        Letzteren Mannschaften wird diese Zurückbehaltung als eine Übung ange-
        rechnet.
        Verpflichtungen zu längerem aktiven Dienst haben diejenigen Personen
        zu übernehmen, welche unentgeltlich eine militärische Bildungsanstalt be-
        suchen. ( Ehemalige Zöglinge des Friedrich-Wilhelm-Institut, der Unter-
        offiziersschulen u.s.w.)

    3. Reserve- und Marinereserve-Pflicht

Die aus dem aktiven Dienst Entlassenen treten zur Reserve über. Die Reserve-
pflicht währt so lange, bis mit der aktiven Dienstzeit zusammen ein Zeitraum
von 7 Jahren erreicht ist, also bei 3 jähriger aktiver Dienstzeit 4 Jahre, bei 2
jähriger Dienstzeit 5 Jahre. u.s.w. Die Reserve Angehörigen sind im Frieden
zur Teilnahme an den Kontrollversammlungen und zu zwei Übungen bis zur
Dauer von je 8 Wochen verpflichtet. Für Mannschaften, welche sich länger 
als ein Jahr ohne Entschuldigung der Kontrolle entzieht, wird die Reserve-
pflicht um ein oder mehrere Jahre verlängert.

   4. Landwehrpflicht

Man unterscheidet Landwehr des ersten Aufgebots und solche des zweiten
Aufgebots. Die Mannschaften, welche ihrer Reservepflicht genügt haben,treten
zum ersten Aufgebot der Landwehr über.Die Dienstpflicht dauert hier für alle,
welche 2 Jahre oder weniger aktiv gedient haben, 5 Jahre, für die 3 Jahre aktiv
gedienten Mannschaften der Armee nur 3 Jahre.Während dieser Zeit können
die vorerwähnten Personen im Frieden zur Kontrollversammlung und aus-
schließlich der ehemaligen Kavalleristen im allgemeinen auch zu zwei 8-14
tägigen Übungen herangezogen werden.

    5.Ersatzreserve

Personen, welche körperlich und geistig befähigt sind, mit der Waffe zu dienen
oder zu anderen, ihren Berufe entsprechenden militärischen Dienstleistungen
verwendet zu werden, welche aber infolge hoher Losnummer, geringer körper-
licher Fehler, Zurückstellung infolge wirtschaftlicher Verhältnisse u.s.w., zum
aktiven Dienst nicht herangezogen worden sind, werden der Ersatzreserve
überwiesen. Die Ersatzreservepflicht dauert 12 Jahre und zwar vom 20. bis
zum 32. Lebensjahr. Nach dieser Zeit treten viele zum Landsturm über.
Die Mannschaften sind bestimmt zur Ergänzung des Heeres im Kriege.Sie sind
im Frieden zu Übungen mit der Waffe nicht mehr verpflichtet, wohl aber zur
Teilnahme an de Kontrollversammlungen. Im Mobilmachungsfalle werden sie
 bei den Ersatztruppenteilen eingestellt, ausgebildet und nach Bedarf der Armee
nachgesandt. Die Ersatzreservepflicht daert 12 Jahre und zwar vom 20. bis 32.
Jahre.Nach dieser Zeit treten die Mannschaften meist zum Landsturm über,
nur diejenigen, welche früheren Bestimmungen gemäß geübt haben, werden der
Landwehr zweiten Aufgebots zugeteil.

    6.Landsturmpflicht. ( Landsturm 1. und 2.Aufgebots.)

Alle Personen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre,
welche nicht aktiv dienen und nicht der Reserve , Landwehr und Ersatzreser-
ve angehören, sind Landsturmpflichtig. Ausgenommen sind diejenigen,
welche körperlich oder geistig unfähig sind, ferner solche, welche Zuchthaus-
strafen verbüßt haben oder aus dem Heere ausgestoßen sind, desgleichen
Personen, welche mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft sind,
Es gehören zum Landsturm 1.Aufgebots die Personen vom 17.bis 39.
Lebensjahre, zum Landsturm 2.Aufgebots die Personen vom 39.bis 45.
Lebensjahre. Die Landsturmpflichtigen sind im Frieden von jeder militä-
rischen Übung und Kontrolle befreit, im Kriege dagegen haben sie die Pflicht,
nach erfolgtem Aufruf an der Verteidigung des Vaterlandes teilzunehmen.

  7.Meldepflicht der Personen, welche in das militärpflichtige Alter

    ( 20Jahre) treten.

Jede männliche Person, welche im Laufe des Jahres das 20.Lebensjahr voll-
enden, hat sich in der Zeit vom 15.Januar bis 1.Februar bei der Ortsbehörde
ihres Aufenthaltsortes zur Eintragung in die Rekrutierungsstammrolle zu
melden. Diese Meldung ist jährlich zu wiederholen, bis über den Militär-
pflichtigen eine endgültige Entscheidung getroffen ist.

14.Musterung

Die Militärpflichtigen werden in jedem Jahre seitens der Ersatzkommisionen
gemustert. Die Musterungstermine finden meist im Frühjahr statt, Ort und Zeit
der Musterung werden öffentlich bekannt gemacht, auch erhalten die Militär-
pflichtigen durch die Ortsbehörde meist noch eine besondere Aufforderung.

16.Grundsätze für die Auswahl der Mannschaften zu den verschiedenen

Truppengattungen.

....Für die Kavallerie, die reitende Artillerie und den Train muskelkräftige
Militärpflichtige, welche mit der Wartung von Pferden vertraut oder zum 
Dienst zu Pferde besonders geeignet und von nicht zu großem Körperge-
wicht sind. Größe bei den Kürassieren und Ulanen 1 m 75cm bis mindenstens
1 m 67cm.

17.Einstellung-Vereidigung- Entlassung

Die Einstellung der Rekruten erfolgt im Monat Oktober jeden Jahres. Jeder
Rekrut muß für die Reise mit ausreichenden Oberkleidern , Stiefeln und 
einem Hemde versehen sein.
Die Rekruten werden einige Tage nach der Einstellung vereidigt. Die Eides-
formel lautet für die Preußen:
        Ich N.N. schwöre zu Gott  dem Allwissenden und Allmächtigen einen
leiblichen Eid , daß ich Sr.Majestät dem König von Preußen ...................,
meinem Allergnädigsten Landesherrn, in allen Vorfällen, zu Lande und zu
Wasser, in Kriegs-und Friedenszeiten, und an welchen Orten -es immer sei,
treu und redlich zu dienen, Allerhöchstdero Nutzen und Bestes befördern,
Schaden und Nachteil aber abwenden, die mir vorgelesenen Kriegsartikel
und die mir erteilten Vorschriften und Befehle genau befolge und mich so
betragen will, wie es einem rechtschaffenden, unverzagten, pflicht- und
ehrliebenden Soldaten eignet und gebühret.
Die ausgedienten Mannschaften werden im allgemeinen unmittelbar nach
den Herbstübungen, spätestens Ende September jeden Jahres entlassen.

10. Remontierung der Armee

Die Remonten werden im Allgemeinen im Alter von 3-4 Jahren durch die
Remonten-Aufkaufskommission angekauft, ein Jahr in den Remontende-
pots aufgestellt und im Alter von 4-5 Jahren an die Truppenteile verteilt.
Bei der Remontierung der Kavallerie werden die Friedens-Etatsstärke von
10 Jahren zu Grunde gelegt.
Remonten sind auf dem linken Hinterteil mit dem Regimentsbrande zu
versehen, durch welchen vorhandene Gestüts- oder Privatbrandzeichen
nicht unkenntlich gemacht werden dürfen.
  Regimentsbrandzeichen Ul.Regt.Nr.12   = U 12



Reitübung mit
    jungen
 Remonten









19. Einkommensverhältnisse

Die monatliche Löhnung beträgt:
   1. für Stabshoboisten u.s.w. ...........................................  41,10 Mk
       und bei längerer als 15 jähriger Dienstzeit
      zulage von ...............................................................15 bis 75 Mk
   2. für Unterärzte................................................................36,00 Mk
   3. für Unterroßärzte......................................... 65,10 und 80,10 Mk
   4. für Feldwebel ................................................................56,10 Mk
   5. für Vicefeldwebel...........................................................41,10 Mk
   6. für Sergeanten................................................................ 32,10 Mk
   7. für Fähnriche  ................................................................ 23,10 Mk
   8. für Unteroffiziere............................................................21,60 Mk
   9. für Hoboisten..................................................................12,60 Mk
 10. für Hilfshoboisten.............................................................8,10 Mk
 11. für Kapitulanten..............................................................12,60 Mk
 12. für Obergefreite der Fußartillerie...................................12,60 Mk
 13. für Gefreite.....................................................................  8,10 Mk
 14. für Gemeine......................................................................6,60 Mk

Ausbildung der Kavallerie

Ausbildung im Reiten und Exerzieren

Die Ausbildung erfolgt nach der Reitinstruktion, nach dem Exerzier-
Reglement für die Kavallerie, der Vorschrift für die Waffenübungen der
Kavallerie und einigen anderen Vorschriften.
Die Grundlage für die Gesamtausbildung ist in der sorgfältigen Einzel-
ausbildung von Mann und Pferd *)  zu suchen.

                                                               Stalldienst

Das Exerzieren zu fuß ist auf dasjenige Maß zu beschränken, welches für die
Ausbildung des einzelnen Mannes, zur Befestigung der Manneszucht sowie
für die Verwendung des Kavalleristen zu Fuß unentbehrlich ist.
Die Ausbildung des Mannes zu Pferde erfolgt anfangs auf Decke und  mit
Trense, sodann auf Sattel und mit Trense, später tritt an Stelle der Trense die
Kandare und es beginnen die Waffenübungen zu Pferde. **) Der Mann soll
im ersten Jahre ein gut zugerittenes Pferd in allen Gangarten ***) und je-
dem gangbaren Gelände reiten, hierbei auch seine Waffe gebrauchen lernen.

*) Die Ausbildung des Pferdes gipfelt darin:
    1. Das Pferd dem Reiter vollständig unterzuordnen, so dass es auf die
        mit den Schenkeln, dem Gesäß und den Zügeln gegebenen Hilfen
       sofort eingeht.
    2. Die Muskeln des Pferdes zu kräftigen und dem Körper eine günstige
       Haltung zu geben, sodass die Gewandtheit und Ausdauer des Pferdes
       den größtmöglichen Grad der Vollkommenheit erreicht.
**) Für Auszeichnungen im Lanzenfechten werden besondere Fechtabzei-
      chen gewährt


Fechtabzeichen 6.Klasse

Die erste bis dritte Klasse
zeichnet die entsprechende
Anzahl der Sparren aus
10 mm breiter weißer, in der
Mitte schwarz gestreifter
Leinenborte aus. Die vierte
Klasse erkennt man an einer
14 mm breiten silbernen
Tresse mit breitem schwarzen
Mittelstreifen. Die Schenkel-
länge jedes Sparrens sollte
11 cm betragen,der Abstand
zwischen den beiden Sparren-
schenkel 10 cm.


                                                        12 er Ulanen mit Fechtabzeichen


***)Das Tempo beträgt beim Exerzieren in einer Minute:
       im Schritt 125 Schritt, im Galopp 500 Schritt, im Trabe 300 Schritt,
       im verstärkten Galopp 700 Schritt.
       1 Schritt = 0,80 m.


Ein Ulanen-Regiment

   bei der Parade

Ein Ulanen-Regiment
besteht aus 5 Eskadrons







Bei der Reitausbildung in den darauffolgenden Jahren wird die Reit-
fertigkeit weiter gefördert, die geeigneten Leute werden ferner zum Zu-
reiten der Remonten und zur weiteren Ausbildung  der noch nicht voll-
ständig durchgerittenen Pferde herangezogen.
Von der Einzelausbildung wird zur Ausbildung in geschlossenen Abtei-
lungen und in Zügen übergegangen und demnächst mit der Ausbildung
in der Eskadron begonnen.
Die Übungen in der Eskadron bestehen in :
   a) Übungen auf der Stelle als: Aufstellung in der Linie, Stillsitzen,
       Rühren, Richten, Griffe, Ab-und Aufsitzen zum Gefecht zu Fuß u.s.w.
   b) Bewegungen in der Linie, Übergang in Kolonnen, Bewegungen in
       Kolonnen u.s.w., wobei natürlich alle Gangarten in Anwendung kom-
       men.
   c) Reiten von Attacken. Die selben werden in der Regel in Linie ge-
       ritten, d.h. die Eskadron ist in 2 Gliedern formiert, Reiter Bügel an
       Bügel, anfangs in gemäßigter Gangart, zum Schluss in vollem Lauf
       mit gefällter Lanze und Hurrarufen. Ausnahmsweise kommt auch
       die aufgelöste Ordnung zur Anwendung. Die Reiter schwärmen
       auseinander und werfen sich so auf den Gegner. Das Verfolgen,
       das Handgemenge und das Sammeln nach ausgeführter Attacke
       wird ebenfalls geübt.


                                                             Angriff in Linie

    d) Übungen im Gelände, als Springen und Klettern, Aufklären und
       Patrouillenreiten.




Im Morgenrot





Die Meldung
                                                                 Auf Patrouille

                                            Attakierende Ulanen Juli 1915 an der Ostfront

Durch diese Übungen soll erreicht werden, dass die Eskadron in jedem
Gelände rangiert und unrangiert alle reglementarischen Bewegungen
mit Sicherheit und Schnelligkeit ausführt und stets- auch in aufgelöster
Ordnung-sicher in der Hand des Führers bleibt.
Nach genügender Ausbildung in der Eskadron erfolgen Übungen im
Regiment, alsdann in der Brigade und schließlich in der Division.
Bei diesen Übungen bildet die Eskadron immer einen geschlossenen
Teil des Ganzen.





Ausbildung an
der Lanze










Das Exerzieren des Regiments bezweckt die Schulung der Eskadrons
zu einheitlicher Verwendung und die Vorbereitung des Regiments zur
Verwendung innerhalb grösserer Truppenverbände.
Die Ausbildung der Brigade bezweckt, sie zur Verwendung als Glied
einer Kavallerie-Division sowohl als auch als selbständig auftretender
Körper vorzubereiten.
Die Übung in der Division sollen alle Aufgaben zur Darstellung brin-
gen, welche im Kriege an eine grössere Kavalleriemasse herantreten
können.
Neben den Übungen in Verbänden wird soweit als angängig auch die
Ausbildung des einzelnen Reiters weiter gefördert.

                                                                     Angriff

Bezüglich der Ausführung von Attacken in grösseren Verbänden ge-
gen feindliche Kavallerie sei noch bemerkt, dass die Reitermassen
meist in 3 Treffen formiert werden. Das erste Treffen reitet in Linie
gegen den Feind an, wie vorstehend beschrieben, das zweite Treffen
folgt mit kurzen Abständen, es tritt dort in Tätigkeit, wo dem ersten
Treffen Hilfe not tut, oder es greift von den Flügeln her ins Gefecht
ein. Das dritte Treffen bildet die Reserve für unvorhergesehene Fälle.
Attacken gegen die Infanterie und Kavallerie werden in den ver-
schiedenartigsten Formationen geritten. Gefechtszweck, Gefechts-
lage und Gelände sind massgebend für die Art und Weise des An-
griffs.

                                                   Ulanen abgesessen in Deckung

Das Gefecht zu Pferde ist die hauptsächlichste Kampfweise der
Reiterei; verspricht bei einem Unternehmen aber das Gefecht zu
Pferde keinen erfolg, so wird zum Gefecht zu Fuß unter Benut-
zung des Karabiners übergegangen. Zu diesem Zwecke sitzt ein
Teil der Reiter ab, bewaffnet sich mit dem Karabiner und geht in
Schützenlinie ähnlich wie Infanterie vor. Die nicht abgesessenen
Reiter übernehmen die Pferde und stellen sich so auf, dass sie mög-
lichst gedeckt sind, die vorgehenden Schützen aber die Pferde
schnell zur Hand haben. Wenn nötig, werden während des Feuer-
gefechts berittene Gefechtspatrouillen nach den Seiten und nach
rückwärts gesandt, um die Truppe gegen Überraschungen zu
sichern.


                                                            Auf Vorposten

Ausbildung im Schießen











Die Unteroffiziere und Mannschaften werden in ähnlicher Weise wie
die Infanterie mit der Feuerwaffe ausgebildet. Zur Ausbildung werden
aber bedeutend weniger Patronen überwiesen, die zur Schießausbildung
verfügbare Zeit ist natürlich auch bedeutend geringer als wie bei der
Infanterie, infolgedessen können die Schießleistungen auch bei weitem
nicht die Höhe erreichen, wie bei der Infanterie.





Ausbildung am

Gewehr







Außer mit dem Karabiner werden die Unteroffiziere auch mit dem
Revolver im Schießen ausgebildet; die Offiziere haben mit dem Revolver
ebenfalls Schießübungen abzuhalten.






Gewehrreinigen

auf dem Flur










Ausbildung im Turnen

Es werden abgehalten: Freiübungen zu Fuß und zu Pferde,
                                     turnen an Geräten,
                                     Übungen am stehenden und galoppierenden Pferd.
                          

Mündlicher Unterricht

In besonders angesetzten Unterrichtsstunden werden die Mannschaften durch
Offiziere und ältere Unteroffiziere über ihre Dienstverhältnisse, Pflichten und
Rechte, sowie über Heereseinrichtungen u.dergl. mündlich belehrt.
Zur Befestigung des Erlernten sowie zur eigenen Fortbildung sind für die ein-
zelnen Waffengattungen besondere kleine Unterrichtsbücher herausgegeben.





















2.Verpflegung der Pferde

Als Futter werden in der Regel Hafer, Heu und Stroh benutzt; nur unter
besonderen Umständen, z.B. bei Krankheit der Pferde, können auch andere
Futtermittel Verwendung finden. Die Futtermittel werden an Orten, wo sich
Proviantämter befinden, von diesen, sonst durch Lieferungsunternehmen 
verabfolgt. Bei Märschen kann die Lieferung gemäß des Gesetzes über die
Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden auch von den Ge-
meinden gegen Bezahlung gefordert werden. In einzelnen Fällen kann den
Empfangsberechtigten auch Geld zur Selbstbeschaffung gegeben werden.
  Die Futtermittel werden unentgeltlich gewährt:
      für sämtliche Dienstpferde und für die eignen Pferde der Offiziere,
      soweit letztere nach den Verpflegungsetats rationsberechtigt sind.
  Man unterscheidet kleine und große Rationen, diese werden wiederum
  in je 4 Rationssätze eingeteilt.
  Zu den kleinen Rationen gehören
      beim Rationssatz       I   8500g Hafer, 7500 g Heu , 3500g Stroh
      beim Rationssatz      II  5500g  Hafer, 2500 g Heu , 3500g Stroh
      beim Rationssatz     III  5150g Hafer, 2500 g Heu ,  3500g Stroh 
      beim Rationssatz     IV  4750g Hafer, 2500 g Heu ,  3500g Stroh
  Zu den großen Rationen gehören
       beim Rationssatz      I   9200 g Hafer, 7500 g Heu,  1750 g Stroh
       beim Rationssatz     II   6000 g Hafer, 2500 g Heu,  1750 g Stroh
       beim Rationssatz    III  5650 g Hafer,  2500 g Heu,  1750 g Stroh
       beim Rationssatz    IV  5250 g Hafer,  2500 g Heu,  1750 g Stroh.
Es sind zuständig:
       1. die Rationssätze  I
           für die Pferde schweren Schlages der Bespannungsabteilungen
           der Fußartillerie.
       2. die Rationssätze  II
           für die Pferde der Generale,
           für die Pferde verschiedener Adjudanten,
           für die Zugpferde der Feldartillerie und des Trains,
           für die Pferde der Kürassiere und einige andere,
       3. die Rationssätze  III
           für die Pferde der Ulanen und einiger sonstigen Kavallerietruppen-
           teile,
       4. die Rationssätze IV
          für leichte Linien-Kavallerie und für Pferde von Offizieren der Fuß-
          truppen, soweit letztere nicht unter 2 fallen.
Die Sätze der kleinen Ration werden in der Garnison, die der großen Ration
auf dem Marsch und bei größeren Übungen gewährt.
Außer den Rationen werden in verschiedenen Fällen noch Futterzulagen ver-
abfolgt.

3.Unterbringung in der Garnison

Offiziere oder Militärbeamte erhalten Servis und Wohnungsgeldzuschuß, sie ha-
ben sich infolgedessen im allgemeinen selbst einzumieten, nur in einzelnen Fällen
wird Dienstwohnung oder Kasernenquartier gegen Abzug eines bestimmten Ser-
visteiles gewährt. Kasernenquartiere sind in der Regel nur für jüngere unver-
heiratete Offiziere bestimmt.
Die Unteroffiziere und Mannschaften des Heeres sind fast sämtlich in Kasernen
untergebracht, nur in wenigen Garnisonen werden noch Bürgerquartiere in An-
spruch genommen. In einzelnen Fällen ist Unteroffizieren in besonderen Dienst-
stellungen die Selbsteinmietung unter Zahlung des tarifmäßigen Servises gestattet.
Desgleichen haben verheiratete Unteroffiziere bei Mangel an geeigneten Kasernen-
wohnungen sich gegen Zahlung des Servises selbst einzumieten.
 In den Kasernenwohnungen sind vorhanden:
  a. Wohnungen für verheiratete Leutnants, bestehend aus je einer Wohnstube,einer
      Schlafstube, einer Burschenstube, einer Reitzeugkammer und, soweit
       angängig, Keller und Bodenraum.
  b. Wohnungen für die im Rang der Feldwebel und Wachtmeister stehenden 
       Personen, bestehend je aus Wohnstube, Schlafstube, Küche und, wenn 
       angängig, einigen Nebenräumen (Keller, Boden u.s.w.).
  c. Wohnungen für verheiratete Unteroffiziere von ähnlicher Größe wie die 
       unter b genannten Wohnungen.
  d. Stuben für die möglichst einzeln unterzubringenden Personen, als: Vize-
       wachtmeister, Vizefeldwebel, Fähnriche, Feuerwerker, Kammerunter- 
       offiziere und mehrere andere, in der Größe von je 15 bis 18 qm.
  e. Stuben zur Unterbringung sonstiger älterer Unteroffiziere( zu mehreren 
       zusammen)  von der Größe, daß auf jeden Kopf eine Grundfläche von
       6-8 qm entfällt.
  f. Mannschaftsstuben, in denen meist 10-12 Mann und nötigenfalls auch jüngere
     Unteroffiziere untergebracht werden können, wobei auf den Kopf eine Grund-
     fläche von 4,5 qm gerechnet wird.
Ferner sind in den Kasernen meist noch eingerichtet:
     Wohnungen für Kasernen-Inspektoren, Kasernenwärter, Büchsenmacher,
      Waffenmeister; ferner Speisesäle, Revierkrankenstuben, Geschäftszimmer,
      Werkstätten, Küchen, Kantinenräume, Schulzimmer, Wachstuben, 
      Kellerräume, Trockenböden, Badeanstalten und dergleichen.



In der Küche



















In der Kantine

















gemeinsames Essen der
 
       Offiziere








Sind Unteroffiziere mit Mannschaften zusammen einquartiert, so werden
für erstere durch entsprechende Aufstellung der Mannschaftsschränke
oder durch einfache Schirmwände und Vorhänge kleine abgeschlossene
Räume hergestellt, in denen ihr Bett und ihr sonstiges Gerät Platz fin-
det.
Jeder Mann erhält als Lagerstatt eine eiserne Bettstelle mit Strohsack,
Kopfpolster, einer oder mehreren wollenen Decken und der nötigen
Bettwäsche. Ferner sind ihm ein Schrank, ein Waschbecken, ein Eß-
napf, ein Handtuch und ein Schemel überwiesen. Die Benutzung
der sonstigen Untensilien als: Tische , Waschtische, Lampen, Wasser-
eimer, Besen, Müllschippe und dergleichen gemeinschaftlich.
Unteroffiziere erhalten für die Lagerstatt noch eine Matratze und
ein Kopfpolster aus Roßharren. Die sonstige Ausstattung ist etwas
reichhaltiger als die der Mannschaften, ist in den einzelnen Dienst-
graden aber verschieden.
Die Reinigung der Stuben erfolgt durch die Mannschaften. In jeder
Stube wird täglich abwechselnd ein Mann mit dem Reinigungs-
dienst beauftragt.
Die Aufsicht in den Stuben führt der Stubenälteste (Unteroffizier,
Gefreiter oder Gemeiner). Für das Verhalten in den Stuben sind die
in jeder Stube angebrachten Kasernerordnungen maßgebend.
Außerhalb der Türen hängen Tafeln mit den Namen der Stuben-
bewohner.
Während der kalten Jahreszeit werden zum Heizen der Öfen Brenn-
materialien nach bestimmten Sätzen verausgabt; desgleichen werden
die Erleuchtungsmaterialien nach bestimmten Sätzen verabfolgt.
Die Ausrüstung und Unterhaltung der Kasernen u.s.w. ist Sacher
der Garnisons-Verwaltung.

                                             Schuhmacherwerkstatt

Die Unterbringung der Pferde

Erfolgt meist in fiskalischen Stallungen. Jedes Pferd erhält einen
eignen Stand, an welchem Name und Alter des Pferdes ersichtlich
gemacht ist. Das Geschirr und Sattelzeug wird an den Pilaren der
Stände aufgehängt.














Rangabzeichen der Offiziere


                                     Leutnants

Dieselben tragen Tragen Achselklappen aus mehreren neben einander
liegenden silbernen, mit farbiger Seide durchwirkten Schnüren. Auf den 
Achselstücken befinden sich die aus Metall geprägten Nummern,welche 
seitens der Mannschaften auf den Epauletten getragen werden.
Die Epauletten sind mit einfachen metallenen Halbmonden umgeben und
metallenen Nummern.
             

                                     Oberleutnant

Wie bei Leutnants , auf den Achselstücken und Epauletten neben der
Nummer eine Stern.

                                       Rittmeister

Wie Leutnants, jedoch auf den Achslstücken und Epauletten 2 Sterne.

                                             Major

Achselstücke, welche aus silberner, mit farbiger Seide durchwirkter Draht-
schnur geflochten sind. An den Epauletten befinden sich silberne Fransen.
Nummern wie bei Leutnants.

                                     Oberstleutnant

Wie Major, auf den Achselstücken und Epauletten außer Nummer noch
 einen  Stern

                                         Oberst

Wie Oberstleutnant, jedoch mit zwei Sternen.

                                          Ärzte

Die Kragen und Aufschläge der Röcke, sowie die Besatzstreifen der Mützen sind
sind aus dunkelblauem Tuch gefertigt. An dem Kragen und Aufschlägen der
 Waffenröcke befinden sich goldene Litzentickerei. Auf den Achselstücken und 
Epauletten tragen Ärzte ein Äskulapstab aus goldenem Metall. Die Abzeichen ihres
ihres Dienstgrades tragen sie wie die übrigen Offiziere.










Oberstabsarzt im Paradeanzug












                                     Zahlmeister

Dieselben tragen  dunkelblaue Waffenröcke und schwarzblaue Überröcke mit
weißen Vorstößen und silbernen Knöpfen. Auf den Achselstücken und Epau-
letten befinden sich ein Wappenschild und eine Rosette, bei Oberzahlmeister
2 Rosetten. Der Helm hat weiße Beschläge. Es wird das Infanterie-Offiziers-
 seitengewehrwehr und Koppel getragen. Zwischen den Mützenkokarden
befindet sich ein kleiner heraldischer Adler. Der graue Paletot hat ein blauen
Tuchkragen mit weißen Vorstößen.

                                    Roßärzte

Dieselben tragen dunkelblaue Waffenröcke mit schwarzem Tuchkragen und 
Aufschläge sowie karmoisinroten Vorstößen und goldene Knöpfe. Der Über-
rock ist von blauem Tuch. Kragen, Vorstoß und Knöpfe sind wie am Waffen-
rock. die Achselstücke sind aus Goldtressen gefertigt, sie haben in der Längs-
richtung blauseidene Streifen. Die Epauletten haben schwarze Tuchfelder.
Auf den Epauletten und Achselstücken befinden sich ein Wappenschild 
und bei Korps-Roßärzten 2 Rosetten, bei Oberroßärzten 1 Rosette. Der Helm
hat gelbe Beschläge und endet oben in einer Spitze. Es wird ein Offiziers-
säbel ähnlich den der Artillerie an schwarzem Unterschnallkoppel getragen.
Zwischen den Mützenkokarden befindet sich ein kleiner heraldischer Adler.
Der graue Paletot hat schwarzen Tuchkragen mit karmoisinrotem Vorstoß
und goldenen Knöpfen.

            Bekleidung und Ausrüstung der Offiziere

Die Bekleidungsstücke entsprechen im allgemeinen denen der Mannschaften, sie 
sind jedoch aus feinerem Tuch gefertigt. Die Hosen sind von engerem Schnitt, die 
Paletots vorn mit 2 Reihen Knöpfe versehen. Drillichkleider werden von Offizieren
nicht getragen, dagegen sind der Überrock sowie der Umhang in Gebrauch,  
Stücke, welche für Mannschaften nicht vorgesehen sind. Die Ausrüstung und 
Bekleidung zeigt außerdem noch folgende wesentliche Unterschiede:
   Das Seitengewehr mit silbernem Portepee wird durchgehend an einem Unter-
 schnallkoppel getragen, dessen Riemen weiß oder schwarz lakiert oder mit  
 Tressen besetzt sind. Die Bandoliere sind nicht aus Leder, sondern aus einem
  mit Tressen besetzten Tuchstreifen gefertigt. Im Felde sind sämtliche Offiziere
 Revolver und Fernglas ausgerüstet.
Als besondere Abzeichen der Offiziere sind außer dem Offizier-Seitengewehr
 mit silbernem Portepee noch anzusehen.
            Die Achselstücke und Epauletten
            die Feldbinde und Schärpe
Die Sanitätsoffiziere tragen keine Feldbinde und Schärpe.
Überrock-dunkelblau mit hellblauem Kragen mit weißen Biesen, Ärmelbiesen
                und Brustklappenfutter.
Paletotkragen - hochgestellt.innen dunkelblau, außen hellblau mit weißer Biese.
Galahose- dunkelblau mit zwei breiten hellblauen Streifen mit weißem Vorstoß
                  und roter Biese.
Unterschnallkoppel- weißem Lackleder mit vergoldeter Löwenkopfschnalle
Bandolier- golden mit dunkelblauer Tuchunterlage. Hinten vergoldete Schnallen
                  ohne Dorn.
Kartusche - schwarz, auf dem Deckel der vergoldete Namenszug"FWR"mit Krone.
Säbel - Dragonersäbel mit vergoldetem Korb. Außer Dienst Bügelsäbel mit ver
            vergeldetem Löwenkopf.
Dienstdecke - dunkelblau
Paradeüberdecke - wie Ulanen , aber mit breiteren Streifen.


                             Anzugsarten

                                          Offiziere

                                            1. Paradeanzug

Derselbe ist im wesentlich daran kenntlich, daß  Tschapka mit Haarbusch  und Paraderabatte getragen,Schärpen sowie Orden und Ehrenzeichen ange-
legt und auf der Ulanka ist die Rabatte  angebracht .
Offiziere tragen ferner Kartusche.

                                            2. Dienstanzug

Hierzu werden getragen: Ulanka, Tschapka ohne Haarbusch,Feldbinde, 
 Orden und Ehrenzeichen oder Ordensbänder und Kartusche.
Adjudanten tragen zum Parade - und Dienstanzug eine Schärpe von der 
 rechten Schulter zur linken Hüfte.

                                                          Adjudant

                                            3. Kleiner Dienstanzug

Es wird Ulanka oder Überrock (ohne Orden) und Mütze getragen. Bein-
kleider dem dienst entsprechend.

                                            4. Gesellschaftsanzug

Hierzu: Ulanka, Order und Ehrenzeichen, lange Tuchhose.

                                            5 Bei besonderen Anlässen

treten in der unter 1-4 angegebenen Anzugsweise kleine Änderungen
ein. Zu diesen besonderen Anlässen rechnen:
    Hoffestlichkeiten, Besichtigungen,Wachtdienst, Gerichtsdienst, An-
bringen von Meldungen und Gesuchen, Kirchgang, Trauerfeierlichkeiten 
und dergleichen.

                            Unteroffiziere und Mannschaften

Dunkelblaue Ulanka mit hellblauem, vorn abgerundeten Kragen mit 
weißem Vorstoß und hellblauen polnischen Aufschlägen, Kragen und 
Aufschläge mit weißer Biese.Unteroffiziere goldene Tressen. Ulanka
zwei reihig mit schräg geschnittenem, oben geschweiftem Brustteil und
schräg getellten, geschweiften Schoßtaschenleisten.Weißer Vorstoß auf
beiden Brustteilen, um den Schoß, an Ärmel - und Rückennähten und an
den Schoßtaschenleisten. Epaulettenhalbmonde aus Messing, Felder 
und Unterfutter hellblau. Auf den oberen geschweiften Brustteil je 1
gelber Knopf, weiter unten je 6, je 1 auf den Aufschlägen und je 3 hin-
ten. Messing "12" in den Epaulettenfeldern.

Passgürtel dunkelblau mit weißer Biese oben und unten an den hell-
blauen Besatzstreifen.
Paraderabatte - hellblau mit weißer Biese.
Hosen -schwarz-blaue Reithosen mit Lederbesatz. Außerdem lange 
schwarz-blaue Tuchhosen mit roter Biese.
Sporen- Schwanenhalsanschlagsporen an den schwarzen Stiefeln.
Kartusche- schwarz ohne Deckelverzierung.
Lederzeug- weiß, Unterschnallkoppel mit Messingschnalle
Mantel- grau, Patten hellblau, Achselklappen hellblau mit roter "12"
Einjährige- schwarz-weiße Schnur um die Schuppen der Epauletten.
Degen- Faustriemen aus rotem Juchtenleder.Quast in Eskadronsfarben
             1.-weiß; 2.-rot: 3.-gelb; 4.-blau; 5-.grün.
Trompeterbanderoll - schwarz-weiß
Schwalbennester- hellblau mit schrägen Goldtressen
Paradeüberlegdecke- dunkelblau mit breitem hellblauen-schmalen
              dunkelblauen-schmalen hellblauen Randstreifen von weißer
              Biese eingefaßt.
Mütze- dunkelblau mit hellblauen Besatzstreifen, weiße Biesen oben
            an den Besatzstreifen und weiße Deckelrandbiesen. Ohne 
            Schirm. Unteroffiziere außer Dienst Schirmmütze. Kokarde
           wie am Tschapka.

                                      1. Feldmarschmäßiger Anzug

Hierzu bei berittene Truppen: Reitanzug,Tschapka u.s.w.,Säbel (am Sattel)
Bandolier, Revolver bzw. Karabiner und Lanze.

                                              2. Paradeanzug

Ähnlich wie feldmarschmäßiger Anzug, nur fallen einzelne Stücke fort.
Am Tschapka wird der Haarbusch, Fangschnur und die Paraderabatte
angelegt. Auf der Ulanka wird die farbige Rabatte aufgeknöpft.






Ulan in Paradeanzug












                                            3. Ordonnanzanzug

Berittene: Reitanzug , Tschapka, Säbel und Bandolier.

                                            4 Wachaufzug

Tuchanzug, Tschapka, Seitengewehr. An hohen Tagen wird Haarbusch
getragen. Die Karabiner sind auf der Wache unterzubringen.

                                 5. Anzug für besondere Gelegenheiten

                  
              wie Kirchgang, Gerichtsdienst und dergleichen ist gleich oder ähn-
              lich dem Ordonnanzanzuge.

Rangabzeichen der Unteroffiziere und Mannschaften

           Unteroffiziere im allgemeinen

Die allgemeinen Abzeichen der Unteroffiziere aller Rangklassen
sind im wesentlichen folgende:
    1. Goldene oder silberne Tresse an dem Kragen und den Ärmel-
        aufschlägen der Ulanka.
    2 Weiße, mit farbigen Streifen versehene Borten an dem Kragen
       des Drillichrocks und an den Patten des Mantelkragens.
    3.Säbeltrottel und Faustriemen mit einem in der Landesfarben
       gemischten Quast. (Mannschaften weiße Quast mit farbigem
       Kranz: weiß - rot - gelb -blau - grün )
   4.Kleinere Abweichungen in den Haarbüschen , Fangschnüren 
      und Lanzenflaggen.

            
 

        Besondere Kennzeichen der Sergeanten

Zu beiden Seiten des Kragens ein großer Knopf mit Adler und Litzen
wie Unteroffiziere.



















       Besondere Abzeichen der Feldwebel, Wachtmeister, Vizefeldwebel

                                und Vizewachtmeister

Alle in diesem Rang stehenden Personen tragen das Offiziers-Seitengewehr 
mit Portepee.
Ist in der Kokarde ein weißer Ring vorhanden, so tritt an Stelle des Farban-
striches eine Versilberung; ist ein gelber Ring vorhanden, dann eine Ver-
goldung. Auf jeder Kragenseite  Knöpfe wie bei Sergeanten angegeben.
Die etatsmäßigen  Feldwebel und Wachtmeister haben außerdem als be-
sondere Abzeichen:
     1. Neben der Tresse am Ärmelaufschlag noch eine zweite schmalere
         Tresse.
     2. Am Mantel neben der Abzeichenborte  für Unteroffizieren noch 
         eine zweite Borte.
     3.An der Litewka am Ärmel drei Sparren von goldener oder silberner
        Tresse.

                                              Fähnriche

1. Dieselben tragen Portepee und Kokarde wie Feldwebel.
2. Diejenigen, welche das Offiziersexamen bestanden haben, tragen das 
    Offizier-Seitengewehr mit Portepee an den für die Offiziere ihres Truppen-
    teils vorgeschriebenen Unterschnallkoppel.
3. Die unter Ziffer 2 bezeichneten Fähnriche dürfen ferner zum kleinen
    Dienst den Überrock sowie den Paletot und die Mütze nach dem für die
    Offiziere ihres Truppenteils vorgeschriebenen Muster anlegen, jedoch mit 
    den Schulterabzeichen der Mannschaften.

                                      Offiziersstellvertreter

Die bei der Mobilmachung mit einer Offiziersstelle beliehenen Unteroffi-
ziere tragen die Uniform und Ausrüstung der Vize-Feldwebel bzw. Vize-Wacht-
meister mit folgenden Abweichungen:
  1. Sie tragen zu dem Offiziers-Seitengewehr das für Offiziere vorgeschriebene
      Unterschnallkoppel.
  2. Epauletten haben eine Tresseneinfassung (am Oberen Rand und den Seiten-
      ränder des Schiebers).

                                           Mannschaften

                                                Gefreite
Dieselben tragen an jeder Kragenseite einen Auszeichnungsknopf wie die
Sergeanten und Feldwebel, jedoch von kleinerem Durchmesser.





















Gefreiter Erwin Möller

Rangabzeichen für Unteroffiziere etc. in besonderen

                        Dienststellungen

                                 Spielleute im allgemeinen

Das gemeinsame Abzeichen der Spielleute ( Hoboisten,) Trompeter, Tamboure,
Pfeifer und Hornisten bilden die Schwalbennester.

Dieselben  sind für die Mitglieder der Musikkorps, also die wirklichen
Musiker, mit Tressen in wollener Borte besetzt.
Bei denjenigen Truppenteile, welche Haarbüsche führen, sind die Haar-
büsche von roter Farbe.
Im übrigen tragen die Spielleute  die Abzeichen ihres Dienstgrades ganz
wie die übrigen Unteroffiziere  und Mannschaften.

      Stabshoboisten, Tabshornisten und Stabstrompeter

Dieselben tragen zu der Uniform der Hoboisten etc. die Abzeichen der
etatsmäßigen Feldwebel bzw. Wachtmeister, jedoch an Stelle der Achsel-
Klappen  Achsel-Stücke aus Schnurgeflecht und an Stelle des Unterschnall-
koppel, dazu eine Feldbinde aus Tuch mit Tresseneinfassung. An den
Schwalbennestern tragen sie goldene oder silberne lange Fransen.
Diejenigen Stabshobisten u.s.w.,denen die Bezeichnung "Musikdirigent"
zuerkannt worden ist, haben in den Achselstücken einen Tressenstreifen,
diejenigen, welche den Titel " Musikdirektor" verliehen worden ist,
haben in den Achselstücken je zwei Tressenstreifen.

                               Unterärzte

Anzug ähnlich dem der Ärzte. Am Waffenrock kommt die Stickerei in 
Fortfall. An Stelle der Achselstücke und Epauletten werden mit silbernen
Tressen besetzte Achulterklappen getragen, auf diese befindet sich ein 
Aeskulapstab. Der Paletot ist mit gleichen Schulterklappen versehen.

                               Unterroß-Ärzte

Anzug ähnlich dem der Roßärzte, an Stelle der Achselklappen und
Epauletten sind Schulterklappen aus schwarzem Tuch mit Tressenbe-
satz zu tragen. der heraldische Adler zwischen den Mützenkokarden kommt
in Fortfall.

                            Fahnenschmiede


Die Oberfahnenschmiede, Fahnenschmiede und zu Fahnenschmieden be-
fähigten Beschlagsschmiede tragen als Abzeichen auf dem linken Ärmel ein
Hufeisen und zwar die Oberfahnenschmiede ein doppeltes Hufeisen von
Tresse, Fahnenschmiede ein einfaches Hufeisen von Tresse und Beschlags-
schmiede ein einfaches Hufeisen von Borte.
                                            Fahnenschmiede bei der Arbeit

                            Unteroffiziere als Fahnenträger

Dieselben tragen zur Uniform ein Schild auf der Brust, eine Ärmelstickerei und 
ein kurzes Seitengewehr mit einem Griff, der demjenigen des Infanterie-Offi-
ziersdegens ähnlich ist

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