Sonntag, 5. März 2017

1881 - 1885

 Das Jahr 1881 brachte mehrere Bekleidungs-, Ausrüstung- und
Ausbildungs- Veränderungen.

1)Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 15.Dezember 1881 haben
   die Oberfahnenschmiede, die Fahnenschmiede und die zu Fahnen-
   schmieden qualifizierte Beschlagsschmiede auf dem linken Unter-
   ärmel der Ulanka, die ersten beiden Chargen auch auf dem linken
   Unterärmeel des Drillichrockes, hufeisenförmige Abzeichen in
   Zukunft zu tragen. Die Abzeichen bestehen für Oberfahnen-
   schmiede in einem doppelten, für die Fahnenschmiede in einem
   einfachen, aus silber-bzw. golddurchwirkter Tresse, für Beschlags-
   schmiede (Unteroffiziere, Gefreite und Gemeine ) in einem aus
   wollener weißer bzw. gelber Borte entsprechend der Farbe der
   Knöpfe. Die auf den Drillichröcken zu tragenden gleichförmigen
   Abzeichen sind aus weißleinener mit schwarzen Streifen durch-
   wirkter Borte gefertigt.










2)Eine Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 31.März  ordnete an, daß das
   Zaumzeug für die Pferde der Offiziere der Armee allgemein wieder mit
   dem Nasenriemen versehen werde.

3)Mittels kriegsministerieller Verfügung vom 7.Juni wird es den Ulanen-
   Regimentern freigestellt, ob dieselben den zum Festhalten des Arm-
   riemens am Lanzenschaft anzubringenden Ring aus Pechdraht , aus
   Leder  oder aus Kautschuk herstellen lassen wolle. Außerdem verfügte
4) das Kriegsministerium unterm 14. April neben mehrfachen Ände-
   rungen in den Vorschriften über das Turnen der Truppen zu Pferde,
  daß der Gebrauch des Sprungkastens bis auf Weiteres einzustellen sei.
5)werden unterm 5. Juli im Exerzier-Reglement mehrfache Änderungen
  befohlen, die sich auf die Handhabung der Lanze und auf das Fußgefecht
  beziehen. In Bezug auf letzteres wird bestimmt, daß beim Absitzen zum
  Gefecht zu Fuß  die Schützen eines Zuges zu Pferde zwei Gruppen bilden
  und das eine Reserve zu Pferde auszuscheiden ist, wenn voraussichtlich
  nicht die ganze Eskadron für den Zweck des Fußgefechts gebraucht wird,
  in welchem Falle geschlossene Züge zu Pferde bleiben sollen. Weiter
  heißt es, daß auch im größeren Verbande in der Regel eine Reserve zu
  Pferde auszusscheiden ist und das dann geschlossene Züge oder ganze
  Eskadrons hierzu zu bestimmen sind.
6)In Bezug auf das Tragen des Karabiners seitens der Spitze und Vedetten
  fügte eine AKO vom 31. August den Verordnungen über die Ausbildung
  der Truppen für den Felddienst ec.vom 17.Juni 1870 hinzu, daß bei Tage
  und in offenem übersichtlichem Terrain der Spitze und den Vedetten ge-
  stattet ist, mit umgehängtem Karabiner und Gewehr- ein zu reiten bzw.
  zuhalten.    Ferner erhielten
7)die Kavallerie-Regimenter (mit Ausnahme der Kürassiere) am 8.Sep-
   tember die unter dem 31.August von Seiner Majestät genehmigten
   Proben einer Revolvertasche, sowie eine Kartusche zur Unterbringung
   der Revolvermunition.

Nach Beendigung des Herbstmanövers  wurde laut AKO vom 14. Dezem-
ber 1883 das 1. Eskadron von Friedland nach Insterburg verlegt.

Die AKO vom 6.Dezember 1883 verfügte die Beförderung des Regiments-
kommandeurs, Oberstlieutenant von Diezelsky zum Oberst.

Laut AKO vom 20.März 1885 wurden wurden vom 1.April des Jahres
ab die 1. und 2. Kavallerie-Brigade zur "Kavallerie-Division des 1.Armee-
korps"( mit dem Stab in Königsberg) vereinigt; zum Kommandeur der-
selben wurde Generalmajor von Hesberg.

Am 6.Juli 1885 begannen die Feierlichkeiten zum 25jährigen Bestehen
des Regiments. in Insterburg.

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