Das Jahr 1881 brachte mehrere Bekleidungs-, Ausrüstung- und
Ausbildungs- Veränderungen.
1)Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 15.Dezember 1881 haben
die Oberfahnenschmiede, die Fahnenschmiede und die zu Fahnen-
schmieden qualifizierte Beschlagsschmiede auf dem linken Unter-
ärmel der Ulanka, die ersten beiden Chargen auch auf dem linken
Unterärmeel des Drillichrockes, hufeisenförmige Abzeichen in
Zukunft zu tragen. Die Abzeichen bestehen für Oberfahnen-
schmiede in einem doppelten, für die Fahnenschmiede in einem
einfachen, aus silber-bzw. golddurchwirkter Tresse, für Beschlags-
schmiede (Unteroffiziere, Gefreite und Gemeine ) in einem aus
wollener weißer bzw. gelber Borte entsprechend der Farbe der
Knöpfe. Die auf den Drillichröcken zu tragenden gleichförmigen
Abzeichen sind aus weißleinener mit schwarzen Streifen durch-
wirkter Borte gefertigt.
2)Eine Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 31.März ordnete an, daß das
Zaumzeug für die Pferde der Offiziere der Armee allgemein wieder mit
dem Nasenriemen versehen werde.
3)Mittels kriegsministerieller Verfügung vom 7.Juni wird es den Ulanen-
Regimentern freigestellt, ob dieselben den zum Festhalten des Arm-
riemens am Lanzenschaft anzubringenden Ring aus Pechdraht , aus
Leder oder aus Kautschuk herstellen lassen wolle. Außerdem verfügte
4) das Kriegsministerium unterm 14. April neben mehrfachen Ände-
rungen in den Vorschriften über das Turnen der Truppen zu Pferde,
daß der Gebrauch des Sprungkastens bis auf Weiteres einzustellen sei.
5)werden unterm 5. Juli im Exerzier-Reglement mehrfache Änderungen
befohlen, die sich auf die Handhabung der Lanze und auf das Fußgefecht
beziehen. In Bezug auf letzteres wird bestimmt, daß beim Absitzen zum
Gefecht zu Fuß die Schützen eines Zuges zu Pferde zwei Gruppen bilden
und das eine Reserve zu Pferde auszuscheiden ist, wenn voraussichtlich
nicht die ganze Eskadron für den Zweck des Fußgefechts gebraucht wird,
in welchem Falle geschlossene Züge zu Pferde bleiben sollen. Weiter
heißt es, daß auch im größeren Verbande in der Regel eine Reserve zu
Pferde auszusscheiden ist und das dann geschlossene Züge oder ganze
Eskadrons hierzu zu bestimmen sind.
6)In Bezug auf das Tragen des Karabiners seitens der Spitze und Vedetten
fügte eine AKO vom 31. August den Verordnungen über die Ausbildung
der Truppen für den Felddienst ec.vom 17.Juni 1870 hinzu, daß bei Tage
und in offenem übersichtlichem Terrain der Spitze und den Vedetten ge-
stattet ist, mit umgehängtem Karabiner und Gewehr- ein zu reiten bzw.
zuhalten. Ferner erhielten
7)die Kavallerie-Regimenter (mit Ausnahme der Kürassiere) am 8.Sep-
tember die unter dem 31.August von Seiner Majestät genehmigten
Proben einer Revolvertasche, sowie eine Kartusche zur Unterbringung
der Revolvermunition.
Nach Beendigung des Herbstmanövers wurde laut AKO vom 14. Dezem-
ber 1883 das 1. Eskadron von Friedland nach Insterburg verlegt.
Die AKO vom 6.Dezember 1883 verfügte die Beförderung des Regiments-
kommandeurs, Oberstlieutenant von Diezelsky zum Oberst.
Laut AKO vom 20.März 1885 wurden wurden vom 1.April des Jahres
ab die 1. und 2. Kavallerie-Brigade zur "Kavallerie-Division des 1.Armee-
korps"( mit dem Stab in Königsberg) vereinigt; zum Kommandeur der-
selben wurde Generalmajor von Hesberg.
Am 6.Juli 1885 begannen die Feierlichkeiten zum 25jährigen Bestehen
des Regiments. in Insterburg.
Nach Beendigung des Herbstmanövers wurde laut AKO vom 14. Dezem-
ber 1883 das 1. Eskadron von Friedland nach Insterburg verlegt.
Die AKO vom 6.Dezember 1883 verfügte die Beförderung des Regiments-
kommandeurs, Oberstlieutenant von Diezelsky zum Oberst.
Laut AKO vom 20.März 1885 wurden wurden vom 1.April des Jahres
ab die 1. und 2. Kavallerie-Brigade zur "Kavallerie-Division des 1.Armee-
korps"( mit dem Stab in Königsberg) vereinigt; zum Kommandeur der-
selben wurde Generalmajor von Hesberg.
Am 6.Juli 1885 begannen die Feierlichkeiten zum 25jährigen Bestehen
des Regiments. in Insterburg.
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